![]() ![]() ![]() Einhaltung der REACH-Verordnung
Unter REACH versteht man die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Durch diese, am 1. Juni 2007 in Kraft getretene EU-Chemikalienverordnung, wurde das bisherige Chemikalienrecht weiter gestrafft und verbessert. Der Industrie wird durch REACH eine große Verantwortung auferlegt. Mit Hilfe von REACH sollen Gefahren von Stoffen für die Gesundheit und die Umwelt bewertet und kontrolliert werden. Grundsätzlich gilt REACH für alle Stoffe die in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden. Die EU hat zur Überwachung der Einhaltung der REACH-Verordnung die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) mit Sitz in Helsinki eingerichtet. SUMIDA Components kommuniziert mit allen Lieferanten um sicher zu stellen, dass jegliche Stoffe, Zubereitung sowie Erzeugnisse, die in unserer Produktion eingesetzt werden, diese Vorschriften erfüllen. Informationen gemäß REACH Artikel 33:Die Kandidatenliste (Stand 28.10.2008) gemäß Artikel 59 (1, 10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH“) wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur ECHA (http://echa.europa.eu/) publiziert. Zur Zeit findet eine Überprüfung statt, ob ein Stoff der Kandidatenliste im Erzeugnis oder seiner Verpackung über 0,1 Massenprozent enthalten ist. Dazu stehen wir im engen Kontakt mit unseren Lieferanten. Falls ein Stoff der Kandidatenliste in einem unserer Produkte oder Produktgruppen enthalten ist, werden wir eine Liste auf unserer Internetseite veröffentlichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter:Ansprechpartner:Christoph Fröhlich Tel. +49 (0)9181 / 45 09-126 |